Veröffentlichungen
Strom
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
- Technische Anschlussbedingungen TAB NS Nord 2023 ab 01.01.2024
- Ergänzende Hinweise TAB NS Nord 2023 ab 01.01.2024
- Technische Anschlussbedingungen Mittelspannungsnetz
- Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag Strom gültig ab 01.04.2022
- Anlage a: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage b: Sperrauftrag
- Anlage c: Zuordnungsvereinbarung
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Strom
- Datenschutzerklärung
- Nachweis für Wiederverkäufer Erdgas / Elektrizität
- Bestätigung nach § 33 Abs. 2 MessEG
Geltende Netzentgelte
- Preisblatt für den Netzzugang Strom, gültig ab 01.01.2024
- Preisblatt für den Netzzugang Strom, gültig ab 01.01.2023
- Preisblatt für den Netzzugang Strom, gültig ab 01.01.2022
- Preisblatt für den Netzzugang Strom, gültig ab 01.01.2021
- Preisblatt für den Netzzugang Strom, gültig ab 01.07.2020
- Preisblatt für den Netzzugang Strom, gültig ab 01.01.2020
- Preisblatt für den Netzzugang Strom, gültig ab 01.01.2019
- Preisblatt für den Netzzugang Strom, gültig ab 01.01.2018
- Preisblatt für den Netzzugang Strom, gültig ab 01.01.2017
- Preisblatt für den Netzzugang Strom, gültig ab 01.01.2016
- Preisblatt für den Netzzugang Strom, gültig ab 01.01.2015
- Konzessionsabgabe und Umlagen Strom, gültig ab 01.01.2022
- Konzessionsabgabe und Umlagen Strom, gültig ab 01.01.2021
- Konzessionsabgabe und Umlagen Strom, gültig ab 01.07.2020
- Konzessionsabgabe und Umlagen Strom, gültig ab 01.01.2020
- Konzessionsabgabe und Umlagen Strom, gültig ab 01.01.2018
- Konzessionsabgabe und Umlagen Strom, gültig ab 01.01.2017
- Konzessionsabgabe und Umlagen Strom, gültig ab 01.01.2016
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte, gültig ab 01.01.2018
- Sonstige Entgelte und Dienstleistungen, gültig ab 01.01.2022
- Sonstige Entgelte und Dienstleistungen, gültig ab 01.01.2021
- Sonstige Entgelte und Dienstleistungen, gültig ab 01.07.2020
- Sonstige Entgelte und Dienstleistungen, gültig ab 01.01.2020
- Sonstige Entgelte und Dienstleistungen, gültig ab 01.01.2019
- Sonstige Entgelte und Dienstleistungen, gültig ab 01.01.2018
- Sonstige Entgelte und Dienstleistungen, gültig ab 01.01.2017
Netzengpässe
Hochlastzeitfenster
Sonderentgelte für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.
Atypisches Verbrauchsverhalten liegt vor, wenn die Zeitpunkte des maximalen Energiebezugs (Maximallast) eines Netzkunden außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster (Zeitraum der maximalen Netzlast) liegen.
Die Bereiche der Hochlastzeitfenster werden nach der "Festlegung zur sachgerechten Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz1 StromNEV" vom 11.12.2013. Jeder Netzbetreiber ermittelt die für sein Netz geltenden individuellen Zeitfenster. Die Bereiche der Hochlastzeitfenster werden für die vier Jahreszeiten und für jede Netz- und Umspannebene bestimmt. Relevant ist jeweils die Netz- oder Umspannebene, aus welcher der Letztverbraucher elektrische Energie entnimmt.
In der Festlegung werden ebenfalls die Antragsvoraussetzungen für den Antrag des Sonderentgeltes bei der Bundesnetzagentur beschrieben.
Hochlastzeitfenster für das Netz der Harz Energie Netz GmbH für das Jahr 2024:
(Werktags Mo.- Fr.)
Netzebene 3 (HS)
Anfang HT1 | Ende HT1 | Anfang HT2 | Ende HT2 | Anfang HT3 | Ende HT3 | |
Frühling | 10:30 Uhr | 13:30 Uhr | ||||
Sommer | ||||||
Herbst | 11:15 Uhr | 12:15 Uhr | ||||
Winter | 10:30 Uhr | 13:30 Uhr |
Netzebene 4 (HS/MS)
Anfang HT1 | Ende HT1 | Anfang HT2 | Ende HT2 | Anfang HT3 | Ende HT3 | |
Frühling | 10:15 Uhr | 13:15 Uhr | ||||
Sommer | ||||||
Herbst | 11:15 Uhr | 12:15 Uhr | ||||
Winter | 10:15 Uhr | 13:15 Uhr | 17:00 Uhr | 18:00 Uhr |
Netzebene 5 (MS)
Anfang HT1 | Ende HT1 | Anfang HT2 | Ende HT2 | Anfang HT3 | Ende HT3 | |
Frühling | 08:15 Uhr | 13:00 Uhr | ||||
Sommer | ||||||
Herbst | 11:00 Uhr | 12:00 Uhr | 17:30 Uhr | 18:30 Uhr | ||
Winter | 08:15 Uhr | 13:15 Uhr | 16:45 Uhr | 18:45 Uhr |
Netzebene 6 (MS/NS)
Anfang HT1 | Ende HT1 | Anfang HT2 | Ende HT2 | Anfang HT3 | Ende HT3 | |
Frühling | ||||||
Sommer | ||||||
Herbst | ||||||
Winter | 16:45 Uhr | 19:45 Uhr |
Netzebene 7 (NS)
Anfang HT1 | Ende HT1 | Anfang HT2 | Ende HT2 | Anfang HT3 | Ende HT3 | |
Frühling | ||||||
Sommer | ||||||
Herbst | ||||||
Winter | 11:00 Uhr | 13:00 Uhr | 16:45 Uhr | 19:45 Uhr |
Weitere Downloads
- Hochlastzeitfenster 2022
- Hochlastzeitfenster 2021
- Hochlastzeitfenster 2020
- Hochlastzeitfenster 2019
- Hochlastzeitfenster 2018
Netzstrukturdaten
Jahreshöchstlast
Jahreshöchstlast und den Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung (Basis Übergabelastgänge)
Jahr | Leistung in kW | |
Hochspannung | 2023 | 58.511,20 |
Umspannung HS/MS | 2023 | 58.053,99 |
Mittelspannung | 2023 | 122.452,86 |
Umspannung MS/NS | 2023 | 70.775,54 |
Niederspannung | 2023 | 68.498,00 |
Netzverluste, Mengen und Preise der Verlustenergie (i. V. m. §10 (2) StromNEV)
Jahr | Netzverluste in kWh | Durchschnittliche Verlustenergie in % | Preis in ct/kWh | |
Hochspannung | 2023 | 898.419 | 0,41% | 14,786 |
Umspannung HS/MS | 2023 | 2.720.733 | 0,48% | 14,786 |
Mittelspannung | 2023 | 6.754.600 | 0,93% | 14,786 |
Umspannung MS/NS | 2023 | 4.118.000 | 1,26% | 14,786 |
Niederspannung | 2023 | 8.380.303 | 2,33% | 14,786 |
Summe | 2023 | 22.872.055 |
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden und die Summenlast der Netzverluste
- Restlastkurve nicht leistungsgemessener Kunden Strom der Harz Energie Netz GmbH
- Summenlastgänge Netzverluste Strom der Harz Energie Netz GmbH
- Fahrplanungsprognose nicht leistungsgemessener Kunden Strom
Lastverlauf
Vertikale Netzlast
Die vertikale Netzlast ist die Summe aller Übergaben aus dem Übertragungsnetz in der Regelzone Harz Energie über direkt angeschlossene Transformatoren und Leitungen zu Verteilungsnetzen und Endverbrauchern.
Lastgangdaten stellen wir Ihnen direkt aus dem Energiedatenmanagement zur Verfügung.
Höchstentnahmelast
Jahr | Höchstentnahmelast in kW | Bezug in kWh | Entnahme in kWh | |
---|---|---|---|---|
Hochspannung | 2023 | 58.511,20 | 219.126.644 | 219.126.644 |
Umspannung HS/MS | 2023 | 133.637,72 | 218.228.225 | 565.707.461 |
Mittelspannung | 2023 | 134.645,92 | 496.946.767 | 727.800.280 |
Umspannung MS/NS | 2023 | 71.300,34 | 322.527.093 | 326.176.563 |
Niederspannung | 2023 | 69.153,22 | 311.145.628 | 360.431.711 |
Einpeisungen pro Spannungsebene
Summe aller Einspeisung pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf
Monat | Jahr | Hochspannung HS in kWh | Umspannung HS/MS in kWh | Mittelspannung MS in kWh | Umspannung MS/NS in kWh | Niederspannung NS in kWh |
---|---|---|---|---|---|---|
Januar | 2023 | 24.231.849 | 35.717.489 | 18.800.983 | 278.804 | 1.492.826 |
Februar | 2023 | 20.957.631 | 31.576.250 | 17.104.477 | 291.876 | 2.669.323 |
März | 2023 | 21.377.382 | 34.299.865 | 19.933.696 | 320.406 | 3.693.500 |
April | 2023 | 16.042.470 | 28.026.343 | 20.525.127 | 330.087 | 5.323.971 |
Mai | 2023 | 17.454.186 | 25.061.414 | 19.995.594 | 337.694 | 6.668.858 |
Juni | 2023 | 17.834.115 | 26.351.338 | 17.947.650 | 273.960 | 6.673.265 |
Juli | 2023 | 16.658.642 | 25.806.097 | 18.655.531 | 265.174 | 6.233.533 |
August | 2023 | 19.270.475 | 27.364.340 | 17.309.014 | 265.192 | 5.588.720 |
September | 2023 | 18.788.906 | 25.123.676 | 17.085.264 | 255.038 | 5.240.604 |
Oktober | 2023 | 20.060.143 | 27.790.827 | 18.307.826 | 288.630 | 2.811.029 |
November | 2023 | 16.798.608 | 32.862.098 | 24.648.349 | 323.208 | 1.628.086 |
Dezember | 2023 | 11.559.788 | 331.725.625 | 29.068.158 | 419.401 | 1.262.368 |
Jahressumme | 2023 | 220.994.198 | 351.705.361 | 239.381.670 | 3.649.470 | 49.286.083 |
Summe aller Rückspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf 2023
Monat | Umspannung HS/MS in kWh | Mittelspannung MS in kWh |
Januar | -41.121 | -186.238 |
Februar | -136.977 | -320.551 |
März | -73.110 | -537.486 |
April | -576.161 | -991.464 |
Mai | -801.706 | -1.210.597 |
Juni | -551.592 | -1.189.371 |
Juli | -508.221 | -916.466 |
August | -333.456 | -1.052.997 |
September | -404.955 | -1.138.823 |
Oktober | -296.291 | -530.035 |
November | -74.643 | -261.509 |
Dezember | -427.890 | -192.619 |
Jahressumme | -4.226.124 | -8.528.157 |
Die Summe der Rückspeisungen Hochspannung HS betrug im Jahr 2023 -1.867.554 kWh.
Monat | Hochspannung HS in kWh |
Januar | -310 |
Februar | 0 |
März | 0 |
April | -132.414 |
Mai | -107.622 |
Juni | -210.859 |
Juli | -73.344 |
August | -24.829 |
September | -32.505 |
Oktober | -13.906 |
November | -8.435 |
Dezember | -1.263.330 |
Veröffentlichung gemäß §12 Netzzugangsverordnung:
Veröffentlichung gemäß §13 Netzzugangsverordnung:
Hinweis: Bei den hier veröffentlichten Informationen handelt es sich um rein energiewirtschaftliche Daten. Die Harz Energie Netz GmbH behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.
Stromkreislängen
Stromkreislänge jeweils der Kabel- und Freileitungen in der Niederspannungs-, Mittelspannungs- und Hochspannungsebene zum 31. Dezember des Vorjahres:
Mittelspannung: Kabel | 31.12.2023 | 1.333 km |
Niederspannung: Kabel | 31.12.2023 | 4.231 km |
Hochspannungen: Freileitungen | 31.12.2023 | 151 km |
Mittelspannungen: Freileitungen | 31.12.2023 | 265 km |
Niederspannungen: Freileitungen | 31.12.2023 | 128 km |
Installierte Leistung der Umspannebenen
Installierte Leistung der Umspannebenen zum 31. Dezember des Vorjahres:
HS/MS | 31.12.2023 | 413,00 MVA |
MS/NS | 31.12.2023 | 479,90 MVA |
Entnommene Jahresarbeit
Die im Vorjahr entnommene Jahresarbeit in Kilowattstunden pro Netz- und Umspannebene:
HS durch nachgelagerte Netz- bzw. Weiterverteiler und Letztverbraucher | 31.12.2023 | 218.228.225 kWh |
HS/MS durch nachgelagerte Netz- bzw. Weiterverteiler und Letztverbraucher | 31.12.2023 | 562.986.728 kWh |
MS durch nachgelagerte Netz- bzw. Weiterverteiler und Letztverbraucher | 31.12.2023 | 721.045.680 kWh |
MS/NS durch nachgelagerte Netz- bzw. Weiterverteiler und Letztverbraucher | 31.12.2023 | 322.058.563 kWh |
NS durch nachgelagerte Netz- bzw. Weiterverteiler und Letztverbraucher | 31.12.2023 | 352.051.408 kWh |
Anzahl der Entnahmestellen
Die Anzahl der Entnahmestellen jeweils für alle Netz- und Umspannebenen:
Entnahmestellen HS/MS | 31.12.2023 | 4 Stück |
Entnahmestellen MS | 31.12.2023 | 329 Stück |
Entnahmestellen MS/NS | 31.12.2023 | 59 Stück |
Entnahmestellen NS | 31.12.2023 | 116.316 Stück |
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Einwohnerzahl im Netzgebiet von Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Niederspannungsebenen zum 31. Dezember des Vorjahres:
Einwohnerzahl im Netzgebiet | 31.12.2023 | 179.597 |
Versorgte Fläche
Versorgte Fläche zum 31. Dezember des Vorjahres:
Versorgte Fläche in MS | 31.12.2023 | 1.510,71 km² |
Versorgte Fläche in NS | 31.12.2023 | 152,85 km² |
Versorgungsgebiet Geographische Fläche
Netzverluste
Höhe der Beschaffungskosten
Im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Netzzugangsverordnung Strom sind Betreiber von Stromnetzen verpflichtet, den Bedarf an Verlustenergie nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen.
Die Harz Energie Netz GmbH veröffentlicht auf den folgenden Seiten Informationen zu abgeschlossenen und laufenden Verlustenergieausschreibungen. Die Bedingungen und relevanten Informationen für die Ausgabe stehen unter den nachfolgenden Verknüpfungen zum Download zur Verfügung.
Ausschreibung Verlustenergie 2016
Die Harz Energie Netz GmbH hat Ihren Bedarf an Verlustenergie für 2016 ausgeschrieben.
Los 1: Ausschreibung Verlustenergie 2016
Die Ausschreibung der Verlustenergie erfolgte als Ausschreibungsgemeinschaft der Harz Energie Netz GmbH und der Bad Lauterberg Netz GmbH.
Der Grenzpreis für das Los Verlustenergie beträgt 47,63 EUR/MWh.
Ausschreibung Verlustenergie 2017
Die Harz Energie Netz GmbH hat Ihren Bedarf an Verlustenergie für 2017 ausgeschrieben.
Los 1: Ausschreibung Verlustenergie 2017
Die Ausschreibung der Verlustenergie erfolgte als Ausschreibungsgemeinschaft der Harz Energie Netz GmbH und der Bad Lauterberg Netz GmbH.
Der Grenzpreis für das Los Verlustenergie beträgt 43,09 EUR/MWh.
Ausschreibung Verlustenergie 2018
Die Harz Energie Netz GmbH hat Ihren Bedarf an Verlustenergie für 2018 ausgeschrieben.
Los 1: Ausschreibung Verlustenergie 2018
Die Ausschreibung der Verlustenergie erfolgte als Ausschreibungsgemeinschaft der Harz Energie Netz GmbH und der Bad Lauterberg Netz GmbH.
Der Grenzpreis für das Los Verlustenergie beträgt 44,58 EUR/MWh.
Ausschreibung Verlustenergie 2019
Die Harz Energie Netz GmbH hat Ihren Bedarf an Verlustenergie für 2019 ausgeschrieben.
Los 1: Ausschreibung Verlustenergie 2019
Der Grenzpreis für das Los Verlustenergie beträgt 54,96 EUR/MWh.
Ausschreibung Verlustenergie 2020
Los 1: Ausschreibung Verlustenergie 2020
Der Grenzpreis für das Los 1 Verlustenergie beträgt 50,73 EUR/MWh.
Los 2: Ausschreibung Verlustenergie 2020
Der Grenzpreis für das Los 2 Verlustenergie beträgt 50,73 EUR/MWh.
Los 3: Ausschreibung Verlustenergie 2020
Der Grenzpreis für das Los 3 Verlustenergie beträgt 53,27 EUR/MWh.
Los 4: Ausschreibung Verlustenergie 2020
Der Grenzpreis für das Los 4 Verlustenergie beträgt 51,27 EUR/MWh.
Los 5: Ausschreibung Verlustenergie 2020
Der Grenzpreis für das Los 5 Verlustenergie beträgt 55,33 EUR/MWh.
Ausschreibung Verlustenergie 2021
Los 1: Ausschreibung Verlustenergie 2021
Der Grenzpreis für das Los 1 Verlustenergie beträgt 54,70 EUR/MWh.
Los 2: Ausschreibung Verlustenergie 2021
Der Grenzpreis für das Los 2 Verlustenergie beträgt 52,69 EUR/MWh.
Los 3: Ausschreibung Verlustenergie 2021
Der Grenzpreis für das Los 3 Verlustenergie beträgt 54,79 EUR/MWh.
Los 4: Ausschreibung Verlustenergie 2021
Der Grenzpreis für das Los 4 Verlustenergie beträgt 51,53 EUR/MWh.
Los 5: Ausschreibung Verlustenergie 2021
Der Grenzpreis für das Los 5 Verlustenergie beträgt 51,05 EUR/MWh.
Los 6: Ausschreibung Verlustenergie 2021
Der Grenzpreis für das Los 6 Verlustenergie beträgt 49,71 EUR/MWh.
Los 7: Ausschreibung Verlustenergie 2021
Der Grenzpreis für das Los 7 Verlustenergie beträgt 48,66 EUR/MWh.
Los 8: Ausschreibung Verlustenergie 2021
Der Grenzpreis für das Los 8 Verlustenergie beträgt 45,31 EUR/MWh.
Los 9: Ausschreibung Verlustenergie 2021
Der Grenzpreis für das Los 9 Verlustenergie beträgt 43,56 EUR/MWh.
Los 10: Ausschreibung Verlustenergie 2021
Der Grenzpreis für das Los 10 Verlustenergie beträgt 42,04 EUR/MWh.
Los 11: Ausschreibung Verlustenergie 2021
Der Grenzpreis für das Los 11 Verlustenergie beträgt 39,33 EUR/MWh.
Los 12: Ausschreibung Verlustenergie 2021
Der Grenzpreis für das Los 12 Verlustenergie beträgt 42,19 EUR/MWh.
Ausschreibung Verlustenergie 2022
Los 1: Ausschreibung Verlustenergie 2022
Der Grenzpreis für das Los 1 Verlustenergie beträgt 48,69 EUR/MWh.
Los 2: Ausschreibung Verlustenergie 2022
Der Grenzpreis für das Los 2 Verlustenergie beträgt 48,52 EUR/MWh.
Los 3: Ausschreibung Verlustenergie 2022
Der Grenzpreis für das Los 3 Verlustenergie beträgt 49,20 EUR/MWh.
Los 4: Ausschreibung Verlustenergie 2022
Der Grenzpreis für das Los 4 Verlustenergie beträgt 48,76 EUR/MWh.
Los 5: Ausschreibung Verlustenergie 2022
Der Grenzpreis für das Los 5 Verlustenergie beträgt 48,97 EUR/MWh.
Los 6: Ausschreibung Verlustenergie 2022
Der Grenzpreis für das Los 6 Verlustenergie beträgt 52,46 EUR/MWh.
Los 7: Ausschreibung Verlustenergie 2022
Der Grenzpreis für das Los 7 Verlustenergie beträgt 56,45 EUR/MWh.
Los 8: Ausschreibung Verlustenergie 2022
Der Grenzpreis für das Los 8 Verlustenergie beträgt 59,35 EUR/MWh.
Los 9: Ausschreibung Verlustenergie 2022
Der Grenzpreis für das Los 9 Verlustenergie beträgt 60,76 EUR/MWh.
Los 10: Ausschreibung Verlustenergie 2022
Der Grenzpreis für das Los 10 Verlustenergie beträgt 62,97 EUR/MWh.
Los 11: Ausschreibung Verlustenergie 2022
Der Grenzpreis für das Los 11 Verlustenergie beträgt 74,71 EUR/MWh.
Los 12: Ausschreibung Verlustenergie 2022
Der Grenzpreis für das Los 12 Verlustenergie beträgt 72,65 EUR/MWh.
Ausschreibung Verlustenergie 2023
Los 1: Ausschreibung Verlustenergie 2023
Der Grenzpreis für das Los 1 Verlustenergie beträgt 73,89 EUR/MWh.
Los 2: Ausschreibung Verlustenergie 2023
Der Grenzpreis für das Los 2 Verlustenergie beträgt 73,89 EUR/MWh.
Los 3: Ausschreibung Verlustenergie 2023
Der Grenzpreis für das Los 3 Verlustenergie beträgt 84,56 EUR/MWh.
Los 4: Ausschreibung Verlustenergie 2023
Der Grenzpreis für das Los 4 Verlustenergie beträgt 94,92 EUR/MWh.
Los 5: Ausschreibung Verlustenergie 2023
Der Grenzpreis für das Los 5 Verlustenergie beträgt 93,43 EUR/MWh.
Los 6: Ausschreibung Verlustenergie 2023
Der Grenzpreis für das Los 6 Verlustenergie beträgt 137,18 EUR/MWh.
Los 7: Ausschreibung Verlustenergie 2023
Der Grenzpreis für das Los 7 Verlustenergie beträgt 137,98 EUR/MWh.
Los 8: Ausschreibung Verlustenergie 2023
Der Grenzpreis für das Los 8 Verlustenergie beträgt 162,27 EUR/MWh.
Los 9: Ausschreibung Verlustenergie 2023
Der Grenzpreis für das Los 9 Verlustenergie beträgt 185,52 EUR/MWh.
Los 10: Ausschreibung Verlustenergie 2023
Der Grenzpreis für das Los 10 Verlustenergie beträgt 224,55 EUR/MWh.
Los 11: Ausschreibung Verlustenergie 2023
Der Grenzpreis für das Los 11 Verlustenergie beträgt 240,35 EUR/MWh.
Los 12: Ausschreibung Verlustenergie 2023
Der Grenzpreis für das Los 12 Verlustenergie beträgt 266,54 EUR/MWh.
Ausschreibung Verlustenergie 2024
Los 1: Ausschreibung Verlustenergie 2024
Der Grenzpreis für das Los 1 Verlustenergie beträgt 270,36 EUR/MWh.
Los 2: Ausschreibung Verlustenergie 2024
Der Grenzpreis für das Los 2 Verlustenergie beträgt 283,23 EUR/MWh.
Los 3: Ausschreibung Verlustenergie 2024
Der Grenzpreis für das Los 3 Verlustenergie beträgt 298,98 EUR/MWh.
Los 4: Ausschreibung Verlustenergie 2024
Der Grenzpreis für das Los 4 Verlustenergie beträgt 320,26 EUR/MWh.
Los 5: Ausschreibung Verlustenergie 2024
Der Grenzpreis für das Los 5 Verlustenergie beträgt 284,89 EUR/MWh.
Los 6: Ausschreibung Verlustenergie 2024
Der Grenzpreis für das Los 6 Verlustenergie beträgt 303,72 EUR/MWh.
Los 7: Ausschreibung Verlustenergie 2024
Der Grenzpreis für das Los 7 Verlustenergie beträgt 213,81 EUR/MWh.
Los 8: Ausschreibung Verlustenergie 2024
Der Grenzpreis für das Los 8 Verlustenergie beträgt 186,26 EUR/MWh.
Los 9: Ausschreibung Verlustenergie 2024
Der Grenzpreis für das Los 9 Verlustenergie beträgt 159,60 EUR/MWh.
Los 10: Ausschreibung Verlustenergie 2024
Der Grenzpreis für das Los 10 Verlustenergie beträgt 168,10 EUR/MWh.
Los 11: Ausschreibung Verlustenergie 2024
Der Grenzpreis für das Los 11 Verlustenergie beträgt 164,47 EUR/MWh.
Los 12: Ausschreibung Verlustenergie 2024
Der Grenzpreis für das Los 12 Verlustenergie beträgt 158,76 EUR/MWh.
Ausschreibung Verlustenergie 2025
Hiermit schreibt die Harz Energie Netz GmbH den für 2025 prognostizierten Bedarf an Verlustenergie aus.
Der Lieferbeginn ist der 01.01.2025.
Die Vertragspartner schließen einen Liefervertrag nach beigefügtem Muster. Die Angebotsabgabe erfolgt in 12 Losen. Zu den jeweiligen Angebotsterminen können einzelne Lose ausgeschrieben werden oder mehrere Lose zusammen ausgeschrieben werden. Es ist das beigefügte Angebotsformular zu benutzen.
Die Angebotstermine werden frühestens 3 Wochen nach Bekanntgabe dieser Ausschreibung angesetzt. Die genauen Angebotstermine werden kurzfristig, mindestens jedoch sechs Stunden vor Angebotsabgabe auf unserer Homepage www.harzenergie-netz.de bekannt gegeben. Angebote können per Telefax oder per E-Mail abgegeben werden. Die Angebotsabgabe erfolgt:
per E-Mail an: | m.hoffmann@harzenergie-netz.de |
per Fax an: | 05522 / 503 66 7512 |
Angebote können jederzeit unter den angegebenen Kontaktdaten bis zum Angebotszeitpunkt abgegeben werden.
Netzverluste 2025, Los 1, Stand 12.07.2023, geschlossen
Los 1: Ausschreibung Verlustenergie 2025
Der Grenzpreis für das Los 1 Verlustenergie beträgt 138,95 EUR/MWh.
Netzverluste 2025, Los 2, Stand 09.08.2023, geschlossen
Los 2: Ausschreibung Verlustenergie 2025
Der Grenzpreis für das Los 2 Verlustenergie beträgt 142,18 EUR/MWh.
Netzverluste 2025, Los 3, Stand 13.09.2023, geschlossen
Los 3: Ausschreibung Verlustenergie 2025
Der Grenzpreis für das Los 3 Verlustenergie beträgt 135,10 EUR/MWh.
Netzverluste 2025, Los 4, Stand 11.10.2023, geschlossen
Los 4: Ausschreibung Verlustenergie 2025
Der Grenzpreis für das Los 4 Verlustenergie beträgt 138,33 EUR/MWh.
Netzverluste 2025, Los 5, Stand 08.11.2023, geschlossen
Los 5: Ausschreibung Verlustenergie 2025
Der Grenzpreis für das Los 5 Verlustenergie beträgt 121,78 EUR/MWh.
Netzverluste 2025, Los 6, Stand 13.12.2023, geschlossen
Los 6: Ausschreibung Verlustenergie 2025
Der Grenzpreis für das Los 6 Verlustenergie beträgt 104,05 EUR/MWh.
Netzverluste 2025, Los 7, Stand 10.01.2024, geschlossen
Los 7: Ausschreibung Verlustenergie 2025
Der Grenzpreis für das Los 7 Verlustenergie beträgt 97,51 EUR/MWh.
Netzverluste 2025, Los 8, Stand 14.02.2024, geschlossen
Los 8: Ausschreibung Verlustenergie 2025
Der Grenzpreis für das Los 8 Verlustenergie beträgt 80,24 EUR/MWh.
Netzverluste 2025, Los 9, Stand 13.03.2024, geschlossen
Los 9: Ausschreibung Verlustenergie 2025
Der Grenzpreis für das Los 9 Verlustenergie beträgt 81,63 EUR/MWh.
Netzverluste 2025, Los 10, Stand 10.04.2024, geschlossen
Los 10: Ausschreibung Verlustenergie 2025
Der Grenzpreis für das Los 10 Verlustenergie beträgt 92,11 EUR/MWh.
Differenzmenge
Ergebnis der Differenzbilanzierung
Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden
Die Preise der letzten 12 Monate für die Abrechnung gemäß §13 Netzzugangsverordnung (Jahresmehr- / Jahresmindermengenabrechnung) finden Sie unter
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers nach § 36 EnWG
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen, sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Bestimmung des Grundversorgers ab dem 01.01.2022:
Der Grundversorger im Netzgebiet der Harz Energie Netz GmbH ist die Harz Energie GmbH & Co. KG.
Ausnahmen hiervon bilden folgenden Konzessionsgebiete:
ab 01.01.2016:
37191 Katlenburg-Lindau / E.ON Energie Deutschland GmbH
37434 Gieboldehausen / E.ON Energie Deutschland GmbH
37434 Krebeck / E.ON Energie Deutschland GmbH
37434 Rhumspringe / E.ON Energie Deutschland GmbH
37434 Wollbrandshausen / E.ON Energie Deutschland GmbH
37434 Wollershausen / E.ON Energie Deutschland GmbH
ab 01.01.2017:
37431 Bad Lauterberg Bad Lauterberg Energie GmbH
37431 Bad Lauterberg - Barbis Bad Lauterberg Energie GmbH
ab 01.01.2021:
38690 Goslar - Vienenburg / E.ON Energie Deutschland GmbH
38690 Goslar - Immenrode / E.ON Energie Deutschland GmbH
38690 Goslar - Lengde / E.ON Energie Deutschland GmbH
38690 Goslar - Lochtum / E.ON Energie Deutschland GmbH
38690 Goslar - Weddingen / E.ON Energie Deutschland GmbH
38690 Goslar - Wiedelah / E.ON Energie Deutschland GmbH
Die Grundversorger im Netzgebiet der Harz Energie Netz GmbH sind der beigefügten Liste zu entnehmen:
Kontakt
Ansprechpartner
Gas
Krisenvorsorge Gas
Eine der Kernaufgaben der Harz Energie Netz GmbH ist Ihre Versorgung mit Erdgas, welche wir seit vielen Jahren erfolgreich und effizient gewährleisten. Zur Bewahrung dieser Zuverlässigkeit planen und betreiben wir das dafür benötigte Leitungsnetz – 24 Stunden und 365 Tage im Jahr. Und das soll natürlich auch so bleiben.
Aktuelle Situation
Begünstigt durch ungewöhnlich milde Temperaturen, gefüllte Gasspeicher und kurzfristig errichtete LNG-Terminals war es im Winter 2022/2023 glücklicherweise nicht notwendig, die Belieferung mit Erdgas einzuschränken.
Wir sind zuversichtlich, dass auch im Winter 2023/2024 keine Versorgungsengpässe auftreten werden. Die deutschen Gasspeicher sind aktuell mit 97 Prozent sehr gut gefüllt (Stand 10.10.2023). In Kombination mit den neuen Gasterminals in Norddeutschland steigert dies unsere Versorgungssicherheit und schützt uns vor Engpässen in einem durchschnittlichen Winter.
Dennoch müssen wir uns auf Ausnahmesituationen und Gasmangellagen vorbereiten. Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung.
Wir bitten Sie daher, das "Datenblatt zur Krisenvorsorge" auf unserer Internetseite Krisenvorsorge Gas online auszufüllen.
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, unabhängig davon, ob Sie als geschützter Abnehmer gelten oder nicht, die „Selbsterklärung durch RLM-Kunden zu Ausnahmetatbeständen“ abzugeben. Hintergrund: Falls die Bundesnetzagentur in einer Gasmangellage die Notfallstufe ausrufen sollte, kann der Bundeslastverteiler eine Reduktion des Gasbezugs anordnen. Von den in der Allgemeinverfügung beschriebenen Ausnahmetatbeständen darf dann nur Gebrauch gemacht werden, wenn Sie zuvor eine Selbsterklärung abgegeben haben.
Bitte nutzen Sie den o.g. Link. Dieser führt Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur, dort zu einer Excel-Datei, die von Ihnen auszufüllen ist. Diese senden Sie uns bitte zeitnah an krisenvorsorge.gas@harzenergie-netz.de zurück.
Detaillierte Informationen rund um das Thema Krisenvorsorge finden Sie auf der Homepage der BNetzA unter dem folgenden Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Veranstaltungen/230619/start.html
Sowie eine Übersicht von Fragen mit Antworten (Q&A) zur ratierlichen Allgemeinverfügung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/Krisenvorbereitung/Download/RatierlAllgVfg_QA.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Auch hat der BDEW eine Anwendungshilfe zum „Leitfaden Notfallstufe“ am 25.10.2023 veröffentlicht. Diese stellen wir Ihnen hier als PDF-Datei bereit:
Marktraumumstellung
Etwa ein Viertel der deutschen Haushaltskunden wird derzeit noch mit L-Gas versorgt. Dieses Gas stammt aus deutschen und niederländischen Vorkommen. Die L-Gas-Aufkommen in Deutschland sowie die niederländischen Exportleistungen und -mengen gehen jedoch kontinuierlich zurück.
Um dem Rückgang der L-Gas-Verfügbarkeit zu begegnen, ist die Umstellung der derzeit mit L-Gas versorgten Bereiche auf H-Gas geplant. Hierfür haben die Fernleitungsnetzbetreiber ein Umstellungskonzept erstellt, welches kontinuierlich in Zusammenarbeit mit den Verteilernetzbetreibern weiterentwickelt wird. Im Rahmen der Planungen wird dabei die L-Gas-Aufkommenssituation analysiert und dem Bedarf gegenübergestellt.
Die Umstellung von L- auf H-Gas im Netzgebiet der Harz Energie Netzgesellschaft GmbH ist nach aktuellem Planungsstand für die Jahre 2027 bis 2029 geplant. Das Erdgasnetz der Harz Energie Netz wird hierzu in vier Bereiche aufgeteilt.
Ab 2027 ist derzeit geplant je einen Bereich umzustellen. Die entsprechenden Bereiche, teilen sich in verschiedene Teilnetze auf.
Voraussichtlich ab 2024 werden die Planungen konkretisiert. Wir werden an dieser Stelle weiter informieren.
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
- Netzanschlussvertrag
- Niederdruckanschlussverordnung - NDAV
- Ergänzende Bedingungen zur NDAV ab 01.07.2021
- Einführung NAV/NDAV
- Richtlinie zum Anschluss fremder Netze
Technische Mindestanforderungen
Netzanschluss Biogas
Bedingungen für den Netzanschluss
Hier erhalten Sie Informationen für den Anschluss von Biogasanlagen an das Erdgasnetz der Harz Energie Netz GmbH.
- Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz
- Ergänzende technische Mindestanforderungen und standardisierte Bedingungen
- Biogaseinspeisung Netzanschlussbegehren
- Netzgebietskarte Biogaseinspeisung
- Beschreibung der Netzbereiche
Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag (KOV X gültig bis 30.09.2022)
- Lieferantenrahmenvertrag Gas
- Anlage 1: Preisblatt Gas 2021
- Anlage 2: Kontaktdatenblatt Gas Netzbetreiber 2018
- Anlage 3: EDI-Vereinbarung Gas
- Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5: Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6: §18 NDAV
- Anlage 7: Begriffsbestimmungen
- Datenschutzerklärung 05/18
Lieferantenrahmenvertrag (KOV XIII gültig ab 01.10.2022)
- Lieferantenrahmenvertrag Gas
- Anlage 1: Preisblatt Gas 2022
- Anlage 2: Kontaktdatenblatt Gas Netzbetreiber 2022
- Anlage 3: EDI-Vereinbarung Gas
- Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5: Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6: §18 NDAV
- Anlage 7: Begriffsbestimmungen
- Datenschutzerklärung 05/18
Bedingungen Netzzugang
Netzentgelte
- Preisblatt für den Netzzugang Gas, gültig ab 01.01.2024
- Preisblatt für den Netzzugang Gas, gültig ab 01.01.2023
- Preisblatt für den Netzzugang Gas, gültig ab 01.01.2022
- Preisblatt für den Netzzugang Gas, gültig ab 01.01.2021
- Preisblatt für den Netzzugang Gas, gültig ab 01.01.2020
- Preisblatt für den Netzzugang Gas, gültig ab 01.01.2019
- Preisblatt für den Netzzugang Gas, gültig ab 01.01.2018
- Preisblatt für den Netzzugang Gas, gültig ab 01.01.2017
- Preisblatt für den Netzzugang Gas, gültig ab 01.01.2016
- Preisblatt für den Netzzugang Gas, gültig ab 01.01.2015
- Sonstige Entgelte und Dienstleistungen Gas, gültig ab 01.01.2020
- Sonstige Entgelte und Dienstleistungen Gas, gültig ab 01.01.2019
Konzessionsabgabe
Sonderentgelte
Netzbeschreibung
Gasnetzkarte
Standardlastprofile
ab 01.10.2023
- Verfahrensspezifische Parameter Harz Energie Netz GmbH Netzgebiet L-Gas
- Verfahrensspezifische Parameter Harz Energie Netz GmbH Netzgebiet H-Gas
bis 30.09.2023
- Verfahrensspezifische Parameter Harz Energie Netz GmbH Netzgebiet L-Gas
- Verfahrensspezifische Parameter Harz Energie Netz GmbH Netzgebiet H-Gas
Länge des Gasleitungsnetzes
Länge des Gasleitungsnetzes:
HD Klasse A: DN >= 1.000 | 0 | km |
HD Klasse B: DN 700 <= x < 1.000 | 2 | km |
HD Klasse C: DN 500 <= x < 700 | 0 | km |
HD Klasse D: DN 350 <= x < 500 | 0 | km |
HD Klasse E: DN 225 <= x < 350 | 17 | km |
HD Klasse F: DN 110 <= x < 225 | 346 | km |
HD Klasse G: DN x < 110 | 117 | km |
MD | 248 | km |
ND | 1.918 | km |
Anzahl der Ausspeisepunkte
Anzahl der Ausspeisepunkte:
-HD | 40 | Stück |
-MD | 5.200 | Stück |
-ND | 53.678 | Stück |
Netzstrukturdaten
entnommene Jahresarbeit
entnommene Jahresarbeit:
Im Vorjahr durch Weiterverteiler und | 2.623,7 | Mio. kWh |
Letztverbraucher entnommene Jahresarbeit | 263,5 | Mio. Nm3 |
davon nur Weiterverteiler | 419,9 | Mio. kWh |
42,2 | Mio. Nm3 | |
Zeitgleiche Jahreshöchstleistung | 825.434 | kW |
Zeitpunkt des Auftretens | 08.02.2023 |
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Gemäß Feststellung nach § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger bis zum 31.12.2024 das Unternehmen, das die Aufgabe der allgemeinen Versorgung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes durchgeführt hat.
Der Grundversorger im Netzgebiet der Harz Energie Netz GmbH ist der beigefügten Liste zu entnehmen:
Kontakt
Ansprechpartner
Wasser
Vergabebekanntmachung
Veröffentlicht wird für die Dauer von drei Monaten folgende Auftragsvergabe:
Beschaffungsstelle
Harz Energie Netz GmbH
Lasfelder Str. 10
37520 Osterode am Harz
Name des beauftragen Unternehmens
Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt (IGLU)
Bühlstr. 10
37073 Göttingen
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Leistungsumfang
Grundwasserschutzzusatzberatung im Kooperationsgebiet Südharz, 177.000,-€ netto
Leistungszeitraum
01.01. – 31.12.2024
Auftragsvergabe
02.02.2024
Sonstige Veröffentlichungen Strom
Veröffentlichung gemäß §12 Netzzugangsverordnung
Veröffentlichung gemäß §12 Netzzugangsverordnung
Veröffentlichung gemäß §13 Netzzugangsverordnung
Veröffentlichung gemäß §13 Netzzugangsverordnung
Die Preise der letzten 12 Monate für die Abrechnung gemäß §13 Netzzugangsverordnung (Jahresmehr-/Jahresmindermengenabrechnung) finden Sie unter
Veröffentlichung gemäß §15 Netzzugangsverordnung
Veröffentlichung gemäß §15 Netzzugangsverordnung:
Für das Kalenderjahr 2019 bestanden im Stromverteilungsnetz keine Engpässe im Sinne des §15 Absatz 2 Strom Netzzugangsverordnung
Veröffentlichungspflicht nach §77 EEG 2014
Veröffentlichungspflicht nach §77 EEG 2014
Gemäß § 77 des Erneuerbaren-Energien- Gesetzes (EEG 2014) sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben im Internet zu veröffentlichen.
Netz unter Energienetz 11YN10002813-01G (Mitte / Avacon AG)
- EEG-Einspeisung nach Anlagen
- Vermiedene Netznutzungsentgelte nach Kategorien
- EEG-Einspeisung nach Kategorien
- Anlagenstatistik
- Anlagenstamm
- Bericht nach § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Netz unter AVACON AG 11YN10002813-02E
Üblicher Preis für KWKG-Einspeisung
Üblicher Preis für KWKG-Einspeisung
Als üblicher Preis nach §4 Abs. 3 Satz 3 KWKG für den eingespeisten Strom gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal.
Einspeisezeitraum | Üblicher Preis |
---|---|
Quartal II/2024 | 67,67 Euro/MWh |
Quartal I/2024 | 82,27 Euro/MWh |
Quartal IV/2023 | 90,78 Euro/MWh |
Quartal III/2023 | 92,29 Euro/MWh |
Quartal II/2023 | 115,80 Euro/MWh |
Quartal I/2023 | 192,84 Euro/MWh |
Quartal IV/2022 | 375,75 Euro/MWh |
Quartal III/2022 | 186,98 Euro/MWh |
Quartal II/2022 | 184,62 Euro/MWh |
Quartal I/2022 | 178,97 Euro/MWh |
Quartal IV/2021 | 97,14 Euro/MWh |
Quartal III/2021 | 60,27 Euro/MWh |
Quartal II/2021 | 49,57 Euro/MWh |
Quartal I/2021 | 38,77 Euro/MWh |
Quartal IV/2020 | 36,12 Euro/MWh |
Quartal III/2020 | 20,26 Euro/MWh |
Quartal II/2020 | 26,57 Euro/MWh |
Quartal I/2020 | 36,59 Euro/MWh |
Quartal IV/2019 | 37,45 Euro/MWh |
Quartal III/2019 | 35,80 Euro/MWh |
Quartal II/2019 | 40,88 Euro/MWh |
Quartal I/2019 | 52,60 Euro/MWh |
Quartal IV/2018 | 53,51 Euro/MWh |
Quartal III/2018 | 35,98 Euro/MWh |
Quartal II/2018 | 35,50 Euro/MWh |
Quartal I/2018 | 33,09 Euro/MWh |
Quartal IV/2017 | 32,72 Euro/MWh |
Quartal III/2017 | 29,78 Euro/MWh |
Quartal II/2017 | 41,32 Euro/MWh |
Quartal I/2017 | 37,60 Euro/MWh |
Quartal IV/2016 | 28,26 Euro/MWh |
Quartal III/2016 | 24,79 Euro/MWh |
Quartal II/2016 | 25,17 Euro/MWh |
Quartal I/2016 | 33,19 Euro/MWh |
Quartal IV/2015 | 32,84 Euro/MWh |
Quartal III/2015 | 28,35 Euro/MWh |
Quartal II/2015 | 32,10 Euro/MWh |
Quartal I/2015 | 34,82 Euro/MWh |
Quartal IV/2014 | 31,50 Euro/MWh |
Quartal III/2014 | 31,24 Euro/MWh |
Quartal II/2014 | 33,50 Euro/MWh |
Quartal I/2014 | 37,54 Euro/MWh |
Quartal IV/2013 | 38,76 Euro/MWh |
Quartal III/2013 | 32,60 Euro/MWh |
Quartal II/2013 | 42,27 Euro/MWh |
Quartal I/2013 | 41,37 Euro/MWh |
Quartal IV/2012 | 43,52 EUR/MWh |
Quartal III / 2012 | 40,39 EUR/MWh |
Quartal II / 2012 | 45,10 EUR/MWh |
Quartal I / 2012 | 49,91 EUR/MWh |
Quartal IV / 2011 | 49,17 EUR/MWh |
Quartal III / 2011 | 53,61 EUR/MWh |
Quartal II / 2011 | 51,85 EUR/MWh |
Quartal I / 2011 | 51,49 EUR/MWh |
Quartal IV / 2010 | 43,81 EUR/MWh |
Quartal III / 2010 | 41,52 EUR/MWh |
Quartal II / 2010 | 41,02 EUR/MWh |
Quartal I / 2010 | 38,76 EUR/MWh |
Quartal IV / 2009 | 37,03 EUR/MWh |
Quartal III / 2009 | 32,38 EUR/MWh |
Quartal II / 2009 | 47,35 EUR/MWh |
Quartal I / 2009 | 68,01 EUR/MWh |
Quartal IV / 2008 | 73,17 EUR/MWh |
Quartal III / 2008 | 65,54 EUR/MWh |
Quartal II / 2008 | 56,20 EUR/MWh |
Quartal I / 2008 | 57,75 EUR/MWh |
Quartal IV / 2007 | 31,01 EUR/MWh |
Quartal III / 2007 | 33,21 EUR/MWh |
Quartal II / 2007 | 29,74 EUR/MWh |
Quartal I / 2007 | 44,67 EUR/MWh |
Freistellungsbescheinigung
Freistellungsbescheinigung
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Damit sind alle Empfänger unserer Bauleistungen von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 befreit und alle Rechnungen ohne Abzug an uns auszuzahlen.
Verkaufsbedingungen
Verkaufsbedingungen
Wechsel des Netzbetreibers
Wechsel des Netzbetreibers
Aufnehmender Netzbetreiber | Abgebender Netzbetreiber | Betroffenes Netzgebiet | Zeitpunkt |
---|---|---|---|
Harz Energie Netz GmbH | EnergieNetz Mitte GmbH | 37191 Katlenburg-Lindau | 01.01.2016 |
Harz Energie Netz GmbH | EnergieNetz Mitte GmbH | 37434 Gieboldehausen | 01.01.2016 |
Harz Energie Netz GmbH | EnergieNetz Mitte GmbH | 37434 Krebeck | 01.01.2016 |
Harz Energie Netz GmbH | EnergieNetz Mitte GmbH | 37434 Rhumspringe | 01.01.2016 |
Harz Energie Netz GmbH | EnergieNetz Mitte GmbH | 37434 Wollbrandshausen | 01.01.2016 |
Harz Energie Netz GmbH | EnergieNetz Mitte GmbH | 37434 Wollershausen | 01.01.2016 |
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Sonstige Veröffentlichungen Gas
Marktgebiete und Temperaturzonen
Marktgebiete und Temperaturzonen
Marktgebiete
Das Netzgebiet der Harz Energie erstreckt sich ab 01.10.2013 über die Marktgebiete GASPOOL Balancing Services GmbH, Kurzbezeichnung L-Gas 1 (Gasqualität L-Gas) und NetConnect Germany GmbH & Co.KG, Kurzbezeichnung NCGH (Gasqualität H-Gas). Diese sind seit dem 01.10.2021 durch Verschmelzung zu einem Marktgebiet, der Trading Hub Europe GmbH, mit den Gasqualitäten L-Gas und H-Gas, geworden.
Weitere Details zur Bildung von Marktgebieten und der Zuordnung von Ausspeisestellen finden Sie beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew)
Temperaturzonen
Für die Allokation der Standardlastprofil-Kunden kommt die von der Meteomedia GmbH bis 12 Uhr des Vortages gemeldete prognostizierte Tagesmitteltemperatur des Betrachtungstages zur Anwendung. Die Prognosetemperatur für den Betrachtungstag ermittelt sich dabei jeweils als 24-Stundenmittel von 0 bis 24 Uhr.
Verwendete Wetterstation:
104480 Bad Lauterberg (308 m ü.d.M.)
Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt
Freistellungsbescheinigung
Freistellungsbescheinigung
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Damit sind alle Empfänger unserer Bauleistungen von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 befreit und alle Rechnungen ohne Abzug an uns auszuzahlen.
Verkaufsbedingungen
Verkaufsbedingungen
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Schlichtungsverfahren
Beschwerde und Schlichtung
Sie ärgern sich über uns, weil wir einen Sachverhalt nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst haben? Bitte geben Sie uns die Chance im zweiten Anlauf die Situation zu klären.
Bitte kontaktieren Sie Frank Uhlenhaut, Ihren Ansprechpartner für Anregungen, Kritik und Beschwerden:
Telefon: 05522/503-9615
Fax: 05522/503-669615
Mail: f.uhlenhaut@harzenergie-netz.de
Schlichtung
Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihre Beschwerde unzufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit zu einem Schlichtungsverfahren. Das Schlichtungsverfahren wird von der Schlichtungsstelle Energie e. V. durchgeführt.
Wir sind sehr an einvernehmlichen Lösungen interessiert und beteiligen uns aktiv an der Klärung von Schlichtungsverfahren als direkter Schlichtungsgegner und auch als Beteiligter.
Die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren sind:
- Sie haben sich mit einer Beschwerde an uns gewandt und wir haben Ihre Forderung abgelehnt oder wir haben nicht innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung gegeben,
- Sie sind ein Privatkunde (Verbraucher im Sinne § 13 BGB),
- bei dem Sachverhalt geht es um den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie.
Die Schlichtungsstelle ist zu erreichen unter:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030-275 72 40-0
www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Die Harz Energie Netz GmbH ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
MSB/MDL
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Vertrag
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
- Anlage 1a Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen
- Anlage 1b Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (TMA Gas) im Erdgasnetz
- Anlage 2 Ansprechpartner und Erreichbarkeit Verteilnetzbetreiber
- Datenblatt Strom Ansprechpartner und Erreichbarkeit zur Marktrolle Messstellenbetreiber/Messdienstleister Harz Energie Netz GmbH
- Datenblatt Gas Ansprechpartner und Erreichbarkeit zur Marktrolle Messstellenbetreiber/Messdienstleister Harz Energie Netz GmbH
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