Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung
Mit der beschlossenen Gesetzesänderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) vom 08.10.2022 wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% von PV-Anlagen aufgehoben.
Für wen entfällt die 70%-Regelung?
- Neuanlagen, die ab dem 15.09.2022 in Betrieb genommen werden und deren installierte Modulleistung 25 kWp nicht übersteigt
- Bestandanlagen, die bis zum 14.09.2022 in Betrieb genommen wurden und deren installierte Modulleistung 7 kWp nicht übersteigt
Anlagenbetreiber(innen) einer PV-Anlage mit einer installierten Modulleistung zwischen 7 kWp und 25 kWp mit Inbetriebnahme bis zum einschließlich 14.09.2022, dürfen die Aufhebung der 70%-Regelung erst nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) vornehmen. Diese intelligenten Messsysteme sind für PV-Anlagen noch nicht verfügbar.
Bitte beachten Sie:
Nach § 100 Abs. 3a ff. EEG 2023 ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Aufhebung der 70 %-Wirkleistungsbegrenzung ausschließlich auf PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 7 kW bezieht. Zur Bestimmung der Anlagengröße ist § 9 Abs. 3 S. 1 EEG 2023 anzuwenden, wonach zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung mehrere PV-Anlagen als eine Anlage gelten, wenn diese innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden und sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden.
Wir weisen darauf hin, dass der Gesetzgeber für Verstöße gegen technische Vorgaben nach EEG entsprechende Sanktionierungsmaßnahmen vorsieht.
Ihr Ansprechpartner
Roy Kühne
Tel.: 05522 503-8222
Fax: 05522 503-668222
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